BEHANDLUNG | Behandlungsmöglichkeiten | Leihmutterschaft

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WIEN  : Do, 14. Juni 2012, 19 Uhr
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hg_kuenstliche_befruchtung

Leihmutterschaft


Als Leihmutterschaft bezeichnet man den Vorgang des Austragens des Kindes durch eine so genannte Leihmutter.
Diese Möglichkeit besteht, wenn die Frau wegen einer Gebärmuttererkrankung oder einer Gebärmutteroperation nicht schwanger werden kann. Die Patientin muss aber befruchtungsfähige Eizellen bilden können.

Der Patientin werden die Eizellen entnommen, mit den Samenzellen des eigenen Partners (oder eines Spenders) befruchtet und in die gesunde Gebärmutter der Leihmutter eingesetzt. Kommt es zur Schwangerschaft, trägt die Leihmutter das Kind aus.
Sowohl in Österreich als auch in Deutschland ist die Leihmutterschaft verboten.